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Was Kursteilnehmer wissen sollten

Anmeldung

Es sind nur schriftliche Anmeldungen möglich:
Bitte verwenden Sie hierzu unser Anmeldeformular.
Die schriftliche Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr. Eine Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht!
Sie haben auch die Möglichkeit zunächst probeweise die erste Kursveranstaltung zu besuchen, und geben dann Ihre Anmeldung bei der Kursleitung ab. Dies gilt jedoch nicht bei Wochenendseminaren und Bildungsurlauben.
Eine Teilnehmerzahl von 10 Personen ist meistens die Voraussetzung für das Zustandekommen der einzelnen Kurse. Sollte der Kurs jedoch bereits belegt sei, informieren wir Sie.
Mit der Anmeldung erkennen Sie unsere Teilnahmebedingungen an. Für die Sommerakademie und Lehrgänge gelten besondere Bedingungen.

Gebühren

Die Gebühren sind bei den einzelnen Kursen angegeben, sie werden mit Veranstaltungsbeginn fällig. Die Zahlung der Kursgebühr geschieht am einfachsten per Bankeinzug. Füllen Sie dazu bitte den entsprechenden Teil auf der Anmeldung aus. Ansonsten bitten wir Sie, Ihre Kursgebühr rechtzeitig unter Angabe der Kursnummer auf das Konto Nr. 6 39 90 bei der Kreissparkasse Northeim, BLZ 262 500 01, zu überweisen.
Bei Lehrgängen besteht auf Antrag die Möglichkeit zur Ratenzahlung.
Anfallende Kosten für Lehr- und Lernmittel sowie Verbrauchsmaterial sind in der Gebühr nicht enthalten.

Gebührenermäßigung

Bei Kursen erhalten Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger einen Gebührennachlass von 50%.
Schüler, Studenten, Auszubildende, Praktikanten, Rentner, Behinderte sowie Zivildienst-/Wehrdienstleistende erhalten einen Gebührennachlass von 30 %.
In diesen Fällen ist der Anmeldung ein aktueller Nachweis beizufügen. Eine nachträgliche Ermässigung ist nicht möglich!
Bei Kursen, die hinter der Kurs-Nr. mit einem E gekennzeichnet sind, ermäßigt sich die Gebühr für einen Elternteil um 50 %, wenn beide Elternteile teilnehmen.
Bei Kursen, die hinter der Kurs-Nr. mit einem K gekennzeichnet sind, bei Studienfahrten/-reisen sowie bei Veranstaltungen, bei denen es extra vermerkt ist, kann leider auch für den o.g Teilnehmerkreis keine Gebührenermäßigung gewährt werden.
Bei Bildungsurlauben und Wochenendseminaren gelten auf Nachweis für den o.g. Teilnehmerkreis Sondergebühren.
Bei Lehrgängen kann der Leiter der KVHS nur auf schriftlich begründeten Antrag Gebührenermäßigung gewähren. Aktuelle Nachweise sind beizufügen.
In allen weiteren Fällen ist es dem Leiter der KVHS vorbehalten, auf schriftlich begründeten Antrag Gebührenbefreiung oder -ermäßigung zu gewähren.

Abmeldung

Abmeldungen sind nur schriftlich bis zu Beginn der Veranstaltung möglich.
Bei Veranstaltungen, bei denen ein Anmeldeschluss angegeben ist, sind Abmeldungen nur bis zu diesem Termin möglich.
Abmeldungen richten Sie bitte umgehend an die KVHS. Eine Abmeldung bei der Kursleitung ist nicht möglich. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung!
Ansonsten ist eine Abmeldung nur bei Vorliegen von dringenden Gründen (z.B. berufliche oder gesundheitliche) unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z.B. ärztliches Attest, Bescheinigung des Arbeitgebers) während der 1. Hälfte des Kurses möglich.
Bei Lehrgängen ist eine Kündigungsfrist nur zum Ende des jeweiligen Arbeitsabschnittes bzw. Semesters bei Vorliegen von dringenden Gründen (s.o.) möglich.

Haftung

Die KVHS übernimmt keine Haftung bei Unfällen, Verlust von Bekleidungsstücken/Sachen u.a.. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.

Veranstaltungsräume

Die Unterrichtsräume sind jeweils bei den Veranstaltungen angegeben. Wir bitten Sie, die Einrichtungen der benutzten Räume schonend zu behandeln, das Rauchen in den Schulgebäuden und unnötigen Lärm zu vermeiden.

Änderungen

des jeweiligen Arbeitsplanes bleiben der KVHS vorbehalten.

Daten

Ihre Daten werden aus Verwaltungsgründen in der EDV gespeichert.